Sehr gute Neuigkeiten zur leidigen GGA Absinthe:
In zweiter Instanz wurde heute von einem Schweizer Gericht, die GGA Absinthe abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit nur einem Punkt: Der generische Begriff „Absinthe“ lässt sich nicht schützen.
In zweiter Instanz wurde heute von einem Schweizer Gericht, die GGA Absinthe abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit nur einem Punkt: Der generische Begriff „Absinthe“ lässt sich nicht schützen.
Fragt man beliebige Personen, die nicht im Val de Travers leben nach Absinthe, so bekommt man in der Regel die Antwort, Absinthe sei eine Französische Spirituose (die verrückt macht). Die wenigsten würden antworten, es sei eine klare Anisspirituose, die aus einem kleinen Tal in der französischen Schweiz kommt.
Natürlich gibt es in der Schweiz eine Menge Absinthebrennerein, sehr viele davon findet man im Val de Travers, aber es gibt auch ein paar, die nicht dort angesiedelt sind und die durchaus von Bedeutung sind.
Die Schweiz ist nicht nur der unumstrittene Ursprung des Absinthes, sondern auch das Land, in dem er am ehesten verboten wurde und wo sich schnell Schwarzbrennerei etablierte.
In der Schweiz existieren zahlreiche GGA's, aber noch nie hat es bei einem Antrag derart viele Einsprüche gegeben. Sehen Sie hier, wer sich gegen die GGA wehrt:
Im Zuge der Legalisierung des Absinthes in der Schweiz wurde eine AOC, bzw. GGA angestrebt um den beteiligten Personen im Val de Travers das Leben zu erleichtern.
Die GGA Verordnung definiert die rechtlichen Rahmenbedingen für Geschützte Geographische Angaben in der Schweiz.
Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970229/index.html
Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970229/index.html
Am 30.06.2010 endete die Einsprachefrist gegen die GGA "Absinthe", "Fee Verte" und "La Bleue".
Zahlreiche Firmen aus dem In- und Ausland haben Ihren Protest gegen die GGA (Geschützte Geografische Angabe) dem Bundesamt für Landwirtschaft in Bern vorlgelegt. Es wird nun von einer Komission entschieden, wie in dem Fall weiter vorgegangen wird.
Zahlreiche Firmen aus dem In- und Ausland haben Ihren Protest gegen die GGA (Geschützte Geografische Angabe) dem Bundesamt für Landwirtschaft in Bern vorlgelegt. Es wird nun von einer Komission entschieden, wie in dem Fall weiter vorgegangen wird.