Sehr gute Neuigkeiten zur leidigen GGA Absinthe:
In zweiter Instanz wurde heute von einem Schweizer Gericht, die GGA Absinthe abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit nur einem Punkt: Der generische Begriff „Absinthe“ lässt sich nicht schützen.
In zweiter Instanz wurde heute von einem Schweizer Gericht, die GGA Absinthe abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit nur einem Punkt: Der generische Begriff „Absinthe“ lässt sich nicht schützen.